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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 17/2024

Erstellt am 26.04.2024

A) BABE (private Bildungseinrichtungen) - Angestellte - KV-Abschluss per 1.5.2024

Lehrlingseinkommen + 7,7% Erhöhung der KV- und IST-Gehälter und Löhne sowie der betrieblichen Gehaltssysteme ab 1.8.2024 um 7,7% Erhöhung Gehälter und Löhne für Transitarbeitskräfte ab 1. 5. 2024 um 7,7% Erhöhung KV-Mindesthonorar für freie DienstnehmerInnen gemäß § 17a ab 1.5.2024 um 7,7% Die KV-Zulagen, KV-Zuschläge, betriebliche Zulagen und Zuschläge und der Stundenzuschlag gemäß § 16 Abs 7 BABE-KV werden um 7,7% ab 1.8.2024 erhöht Steuerfreie Mitarbeiterprämie von € 250,00 für die Monate Mai, Juni und Juli 2024 Erhöhung der Anrechnung von Vordienstzeiten von 5 auf 8 Jahre Jubiläumsgeld für lange Betriebszugehörigkeit nach 25 Jahren alle 5 Jahre: 1 Monatsgehalt Schlichtungsmechanismus bezüglich strukturellen Problemstellungen von Vor- und Nachbereitungszeiten

B) Elektro- u. Elektronikindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.5.2024

Die KV-Gehälter werden um + 7,5% erhöht. Neues Mindestgehalt: € 2.406,56 Die IST-Gehälter werden um + 6,8 % erhöht. Die Lehrlingseinkommen werden um + 7,5 % erhöht. +7,5 % für alle Zulagen

  • 77,94 % 2. Schicht € 1
  • 7,5 % für Reiseaufwandsentschädigungen Freizeitoption wieder möglich

C) Elektro- u. Elektronikindustrie - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.5.2024

Die KV-Löhne werden um + 7,5% erhöht. Neuer Mindestlohn: € 2.406,56 Die IST-Löhne werden um + 6,8 % erhöht. Die Lehrlingseinkommen werden um + 7,5 % erhöht. +7,5 % für alle Zulagen

  • 77,94 % 2. Schicht € 1
  • 7,5 % für Reiseaufwandsentschädigungen Freizeitoption: auch heuer wieder möglich
Autor: Wilhelm Kurzböck