Erstellt am 26.04.2024
Frage:
Wenn eine Dienstnehmerin ein emissionsfreies Fahrzeug auch privat nutzen darf, der Sachbezug dazu jedoch "NULL" beträgt, so stellt sich die Frage, welche Rolle diese Sachleistung in Zusammenhang mit der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeldzwecke spielt.
Offizielle Antwort der ÖGK auf die WIKU-Recherche:
Wird das Elektrofahrzeug während des Beschäftigungsverbotes nicht weitergewährt, ist als angemessene Berechnungshilfe das amtliche Kilometergeld für den Geldersatz der entzogenen Privatnutzungsmöglichkeit des Elektrofahrzeuges heranzuziehen (OGH 9 ObA 25/16s vom 29.11.2016 = WPA 3/2017, Artikel Nr. 25/2017). In der Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Wochengeld ist daher das amtliche Kilometergeld für die in den letzten zwölf Monaten vor Entzug durchschnittlich gefahrenen Privatkilometer anzusetzen. Der Monatsdurchschnitt ist auf den Bemessungszeitraum hochzurechnen und als Sachbezug zu berücksichtigen. Wird der Bezug weitergewährt, hat auch keine Bewertung des Sachbezuges zu erfolgen.