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Soziales Sicherheitsabkommen mit der Mongolei "ante portas"

Erstellt am 16.06.2025

Entsendungen in Drittstaaten sind gerade aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht immer besonders heikel, weil das Territorialitätsprinzip für sich alleine dafür sorgen kann, dass man am Ende (im "worst case") zweimal Beiträge zahlt (einmal in Österreich und dann auch einmal im Tätigkeitsland).

Mit der Mongolei strebt man ein "Soziales Sicherheitsabkommen" (SoSi-Abkommen) an, dessen Inkrafttretensdatum noch aussteht.

Geplant ist, dass im Falle von Entsendungen die Versicherung im Entsendland für die Dauer von maximal 60 Monaten weiterbesteht.

Das Abkommen findet – wie viele andere Abkommen auch – keine Anwendung auf Krankenleistungen, sondern gilt im Leistungsbereich nur in Bezug auf Pensionen (Zusammenrechnung von Versicherungszeiten).

Aus diesem Grund empfiehlt sich bei Entsendungen daher auch hier weiterhin, eine private Krankenversicherung abzuschließen, da die Krankheitskosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind.

Im Übrigen sind die bereits vor längerer Zeit abgeschlossenen SV-Abkommen mit Brasilien und Japan sind noch immer nicht anwendbar.

Zur Regierungsvorlage dieses Abkommens geht es hier:

https://tinyurl.com/ynsab46a

Autor: Wilhelm Kurzböck