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Neue Richtlinien betreffend Familienhospizkarenz-Härteausgleichs

Erstellt am 22.08.2025

Das Bundeskanzleramt hat mit 13.8.2025 die "Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Familienhospizkarenz-Härteausgleichs" geändert.

Die Verlautbarung im RIS dazu erfolgte am 21.08.2025, sodass sie ab 22.08.2025 grundsätzlich gültig sind, aber erst für Anträge zur Anwendung gelangen, die ab 1. September 2025 einlangen.

Zum Richtlinientext geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Erlaesse/ERL_BKA_20250813_2025_0_615_241/ERL_BKA_20250813_2025_0_615_241.html

Autor: Wilhelm Kurzböck