Erstellt am 09.10.2025
Aus den VP-News vom 8.10.2025
Seite heute (09. 10. 2025) sind Banken aufgrund des EU-Rechts verpflichtet,vor der Freigabe einer Euro-Überweisung automatisiert abzugleichen, ob IBAN (bzw. dazugehöriger Kontoinhabername) und Empfängername übereinstimmen (IBAN-Namensabgleich).
Hier können Warnhinweise bei Überweisungen an jene Arbeitnehmer/innen „aufpoppen“, die dem Betrieb als Gehaltskonto nicht ihr eigenes Konto, sondern z.B. das Konto des Partners angegeben haben. Um Missverständnisse zu vermeiden, erscheint es ggf. sinnvoll, dass externe PV-Dienstleister (Steuerkanzleien, Bilanzbuchhaltungsbüros etc.) ihre Klienten kurz informieren.
Vorlagen-Tipp:
Das Vorlagenportal hat hierfür ein** Musterschreiben** (samt kurzer Facherläuterung) entworfen und stellt dieses ausnahmsweise auch für Nicht-Abonnenten gratis zur Verfügung:
Den Link zur Originalnachricht des Vorlagenportals vom 8.10.2025 finden Sie hier:
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