Erstellt am 14.10.2025
ÖGK-Magazin DGservice Nr. 3/September 2025
Gewährt eine Dienstgeberin bzw. ein Dienstgeber finanzielle Zuschüsse an die Beschäftigten für bestimmte Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention, so handelt es sich um freiwillige soziale Zuwendungen, die beitragsfrei abzurechnen sind.
Die Voraussetzungen und um welche konkreten Maßnahmen es sich dabei handeln muss, erfahren Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.907372&portal=oegkdgportal