Erstellt am 15.10.2025
Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 3/2025 - Rubrik: Sie fragen - wir antworten
Frage:
Eine Mitarbeiterin ist bis 27.10.2025 in Karenz. Sie bezieht bis zum Ende der Karenz Kinderbetreuungsgeld. Nun ist eine neuerliche Schwangerschaft eingetreten. Die Anmeldung zur Betrieblichen Vorsorge (BV) auf Grund des neuerlichen Wochengeldbezuges wurde per 04.08.2025 erstattet. In weiterer Folge hat sich herausgestellt, dass das Anmeldedatum zur BV auf 12.08.2025 zu korrigieren ist. Wie ist dabei vorzugehen?
Lösung:
Die Lösung dazu gibt es hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.907373&portal=oegkdgportal