Erstellt am 06.10.2026
OGH vom 25.08.2026, 10 ObS 56/26x
§ 2 Abs. 6 Satz 2 KBGG
So entschied der OGH:
Die in § 2 Abs 6 Satz 2 KBGG geregelte Toleranzfrist, der zufolge eine höchstens bis zu 14 Tage verspätet erfolgte Hauptwohnsitzmeldung des Kindes an der gemeinsamen Wohnadresse nicht schadet (14 Tage zuzüglich der dreitägigen Meldefrist nach dem Meldegesetz = 17 Tage), ist analog auf verspätete Hauptwohnsitzmeldungen des bezugsberechtigten Elternteils an dieser Wohnadresse zu erstrecken.
Nach Ansicht des OGH-Fachsenates liegt § 2 Abs 6 Satz 2 KBGG ein (weiter) Normzweck zugrunde.
Dieser ist ganz allgemein darauf gerichtet, Härten zu vermeiden, die sich aus dem Erfordernis der identen Hauptwohnsitzmeldung von bezugsberechtigtem Elternteil und Kind ergeben können.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Bezugszeitraum aufgrund der für viele Eltern herausfordernden Betreuungssituation eher als sonst Fehler bzw Versäumnisse bei der gebotenen Anmeldung des (gemeinsamen) Hauptwohnsitzes passieren können.
Die Regelung ist ausgehend von ihrer eigenen Absicht und der ihr immanenten Teleologie – mit Blick auf die Einschränkung auf verspätete Hauptwohnsitzmeldungen des Kindes – zu eng geraten, sodass sie auf verspätete Hauptwohnsitzmeldungen des bezugsberechtigten Elternteils an der gemeinsamen Wohnadresse zu erstrecken ist.
WIKU Praxisanmerkung:
Noch vor wenigen Wochen klang das beim OGH noch ein wenig anders. Damals wäre allerdings auch unter Beachtung der insgesamt 17tägigen Meldefrist seine Ummeldung zu spät erfolgt, während die Ummeldung des Kindes rechtzeitig war.
https://www.wikutraining.at/blog/1607
Nun hatte der OGH Gelegenheit, sich vertiefend mit dieser Angelegenheit zu befassen und er stellte dabei fest, dass die gesetzlich ausdrücklich normierte verlängerte Ummeldefrist nur für das Kind einfach zu eng gefasst war in Anbetracht des Zwecks, den diese Regelung verfolgte.
Aus praktischer Sicht kann man auch attestieren, dass unterschiedliche Meldetoleranzen (Kind: 17 Tage und KBG-beziehender Elternteil: "heiße 3 Tage") bei Erst- und Ummeldung einfach "Schwachsinn" sind. Wenn den Bürokraten in den Ministerien der Bezug zum Leben bzw. zur Bevölkerung verloren gehen (und das kann man wohl beim Kinderbetreuungsgeldgesetz und auch beim Familienzeitbonusgesetz ohne Übertreibung "sagen", wenn man sich die Judikaturflut ansieht), dann gibt es mitunter derartige Ergebnisse. Vielleicht war auch der behördliche "Ätsch-Faktor" schon zur "neuen Normalität" geworden und man hat sich schon an die "lange Nase", die einem die Behörde gezeigt hat, gewöhnt.
Dem OGH muss hier gedankt werden, dass er den juristischen Mut aufbrachte, hier dagegen zu halten und ein Zeichen gegen diese Engstirnigkeit eines Gesetzes aufzubringen.
Ein Gesetz ist nicht nur dann gut, wenn es vor Gericht hält, sondern wenn es auch der Bevölkerung (welche die Politik "sponsert") gemessen an den Aufgaben, die ein Staat gegenüber der Bevölkerung wahrnimmt, dienlich ist und nicht zum Schlachtfest der Bürokratie wird.
Wenn man zur umstrittenen und eben eingeführten "Paketsteuer" die ersten wütenden Stellungnahmen aus der Wirtschaft sichtet und die einzige (aktuelle) Reaktion der Politik darin besteht, dass man sich dann die Judikatur ansieht und das Gesetz gegebenenfalls anpassen wird, dann - befürchte ich - hat man nicht verstanden, wofür man eigentlich diesem Land dient. Dann wird möglicherweise der erste Tag der Beste sein, wo man seine Überforderung für das Amt auch eingesteht und sich verabschiedet.
Eines kann ich aber versichern: diese Art von Politik (von "oben herab") hat einfach ausgedient, egal, welche (sich auflösende) Partei an der Regierungsspitze steht. Es geht sich einfach nicht mehr aus, egal wieviel Klebstoff und Rexgummi verwendet wird. An der Bevölkerung vorbeiregieren war einmal, da hatten wir ja jede Menge Weltmeister (auch in der jüngeren Vergangenheit), die das so praktizierten und viel Geld in NLP-gesteuerte Botschaften steckten.
Diese Zeit neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu und ich denke auch, dass der Kraftaufwand dies zu ignorieren bald nicht mehr gestemmt werden kann.